Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.1993 - 6 W 7/93   

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https://dejure.org/1993,2349
OLG Köln, 15.03.1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
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Gerichtliche Formulierungsvorschläge

§ 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nun § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), § 42 Abs. 2 ZPO, Hinweisbeschluß zur Antragsfassung, zu den Grenzen der richterlichen Hinweispflicht

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3146 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1277
  • GRUR 1993, 1001
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    Dazu zählen auch objektiv unrichtige Darstellungen, die den Schluss zulassen, der Richter arbeite nicht mit der nötigen Sorgfalt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1978, 409; siehe auch OLG Köln OLGZ 1994, 210/213).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19

    Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch

    Ungeachtet des Grundsatzes, dass nur die Parteien den Streitstoff beizutragen haben, obliegt dem Richter im Zivilprozess eine durchaus aktive und gestalterische Aufgabe, die insbesondere in den §§ 139, 273, 278 ZPO sinnfällig zum Ausdruck kommt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1277; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 2542).
  • FG Hamburg, 02.11.2015 - 3 K 225/14

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung nach Einlassung,

    Insbesondere ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gerügte Befangenheit dadurch, dass die Einzelrichterin ihrer gesetzlichen Hinweispflicht nicht nachgekommen wäre (vgl. § 76 Abs. 2, § 92 Abs. 3 i. V. m. § 6 FGO); und zwar bei dem aufgrund fairen Verfahrens gebotenen Hinwirken auf sachdienliche Klageanträge (vgl. Beschlüsse OLG Köln vom 09.06.2004 2 W 46/04, OLGR Köln 2005, 53, Juris; vom 15.03.1993 6 W 7/93, NJW-RR 1993, 1277).
  • LG Bonn, 07.11.2022 - 5 T 92/22
    Dies gilt selbst im Hinblick auf Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen (BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277).
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    So etwa die Sicherung des Zugangs zum BTX-Netz durch das Erfordernis der Eingabe einer Kennziffer sowie des persönlichen Kennworts eines Benutzers (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.11.1997, NJW-RR 1993, S. 1277, 1279; vgl. auch OLG Oldenburg, Urt. v, 11.1.1993, NJW 1993, S. 1400 - dieses allerdings unter Vermengung der rechtlichen Grundlagen von Anscheinsbeweis und Anscheinsvollmacht).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 23 TaBV 737/12

    Hinwirken auf sachdienliche Antragstellung - Besorgnis der Befangenheit

    Erarbeitet der Vorsitzende dabei einen konkreten Formulierungsvorschlag und stellt diesen der Protokollführerin vorab zur Verfügung, dient dies der Vorbereitung der Anhörung und entspricht der in § 139 ZPO normierten richterlichen Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (vgl. dazu auch OLG Köln vom 15.03.1993 - 6 W 7/93 -, NJW-RR 1993, 1277 zu Unterlassungsanträgen in Wettbewerbsstreitigkeiten).
  • OLG Köln, 12.06.2023 - 5 W 16/23

    Beantwortung zu weit gehender Fragen ist kein Befangenheitsgrund!

    Geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, dieser stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH NJW 2002, 2396; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535; Zöller-Greger, ZPO 34. Auflage, § 406 Rn. 6 und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.04.1999 - 3 U 543/98

    Ablehnungsgesuch; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen

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  • AG Hamburg-Altona, 05.08.2021 - 327d OWi 24/21

    Ablehnung eines Richters im Bußgeldverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies gilt selbst im Hinblick auf Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen (BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277).
  • LG Kaiserslautern, 24.10.2002 - 1 T 251/02

    Eigenzuständigkeit des abgelehnten Amtsrichters zur Entscheidung nur bei

    Dies gilt auch, wenn der Amtsrichter selbst ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. hierzu OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, OLG Koblenz Rechtspfleger 1985, 368, KG MDR 92, 997, OLG Köln NJW-RR 1993, 1277, OLG Köln OLGR Köln 2001, 158 und NJW-RR 2001, 1382, Hanseatisches OLG Bremen MDR 1998, 1242 und OLG Braunschweig MDR 2000, 846).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2709
BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92 (https://dejure.org/1993,2709)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 2Z BR 107/92 (https://dejure.org/1993,2709)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 2Z BR 107/92 (https://dejure.org/1993,2709)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht; Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ablehnungsgesuch; Rechtsmißbrauchs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 6

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1277
  • MDR 1993, 574
  • FamRZ 1993, 1339
  • BayObLGZ 1993, 9
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Köln, 13.10.2000 - 16 Wx 142/00

    Verfahrensrecht; Rechtsmittel gegen Verwerfung einer Richterablehnung als

    Ob für diesen Ausnahmefall eine (weitere) sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht zu gestatten ist, wird - im wesentlichen für die streitige Gerichtsbarkeit - im Schrifttum und in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt ( für die Zulassung z.B. OLG Köln, OLGZ 79, 470; KG, FamRZ 85, 729; OLG Nürnberg, OLGZ 93, 84; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21.Aufl., § 45 RZ 6; Keidel/Kuntze/Zimmermann, aaO., § 6 Rz. 68; gegen eine Zulassung: OLG Frankfurt, OLGR 93, 240; HansOLG Bremen, OLGR 98, 251; einschränkend: KG,MDR 92, 997; für das FGG-Verfahren: BayObLG, NJW-RR 93, 1277; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 47 Rdz. 6).

    Der Senat schließt sich im vorliegenden Wohnungseigentumsverfahren - in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BayObLG vom 21.1.1993, NJW-RR 93, 1277 - der Meinung an, die bei Verwerfung des Ablehnungsgesuchs durch den Amtsrichter eine Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht ablehnt und das Rechtsmittel auch nicht als zulässige Erstbeschwerde verstehen will.

    Vielmehr ist ein Instanzenzug, wie er hier vorliegt, auch in anderen Prozeßordnungen zu finden, nämlich in §§ 26a I Nr. 3, II S. 1, 28 II StPO, was zeigt, dass diese Regelung unserem Rechtssystem nicht fremd ist ( vgl. BayObLG, NJW-RR 93, 1277, 1278 ).

  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Andererseits schließt sie auch die Einschränkungen ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergeben (vgl. für das Kostenfestsetzungsverfahren BGHZ 33, 205/207; für das Ablehnungsverfahren BayObLGZ 1993, 9/12; für das Verfahren der Prozesskostenhilfe BayObLGZ 1991, 414).

    Das Rechtsmittelverfahren im übrigen, insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der Frist und Form des Rechtsmittels und der Beschwerdeberechtigung, richtet sich nach den Vorschriften des FGG (BayObLGZ 1967, 474/475; 1977, 97; 1993, 9/12; Demharter aaO).

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Diese entsprechende Anwendung schließt auch die Einschränkung en ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergeben (vgl. BayObLGZ 1993, 9/12).

    Hingegen richtet sich das Rechtsmittelverfahren im übrigen, insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der Frist und Form des Rechtsmittels und der Beschwerdeberechtigung, nach den Vorschriften des FGG (BayObLGZ 1967, 474/475; 1977, 97; 1993, 9/12).

  • OLG Frankfurt, 01.06.1993 - 3 W 19/93

    Weitere sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung durch

    Hierbei wird nämlich außer acht gelassen, daß der Gesetzgeber schon deshalb eine etwaige Zulassung der weiteren Beschwerde zu den OLG in Erwägung ziehen mußte, weil die herrschende Auffassung in Lit. und Rspr. zur Entscheidungszuständigkeit des Amtsrichters bei rechtsmißbräuchlichen Ablehnungsgesuchen seit langem bekannt war (vgl. BayObLG WuM 1993, 212, 213).

    Dieser Ansicht ist indessen nicht zu folgen (so bereits KG, 11. Zivilsenat, MDR 1983, 60 (teilweise abweichend jetzt aber in MDR 1992, 997); OLG Koblenz MDR 1985, 850; BayObLG WuM 1993, 212).

  • BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03

    Sofortige weitere Beschwerde bei Richterablehnung in Notarkostensachen

    Diese entsprechende Anwendung schließt auch die Einschränkungen mit ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln in Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 1993, 9/12).

    Hingegen richtet sich das Rechtsmittelverfahren im Übrigen, insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der Frist und Form des Rechtsmittels und der Beschwerdeberechtigung nach den Vorschriften des FGG (BayObLGZ 1967, 474/475; 1977, 97; 1993, 9/12).

  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Dies gilt auch für die Frage der Statthaftigkeit eines Rechtsmittels im Ablehnungsverfahren (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BayObLGZ 1967, 474 [475]; BayObLGZ 1993, 9 [12]; BayObLG FGPrax 2002, 119; Zimmermann a.a.O., § 6, Rdn. 56, 68).
  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 3 U 1335/13

    Strafanzeige einer Partei gegen erkennenden Richter als Grund für Besorgnis der

    Das erneute Ablehnungsgesuch war in der Besetzung mit den Richtern, die den Hinweisbeschluss erlassen haben, als unzulässig zu verwerfen (BGH, Beschluss vom 14.11.1991 - I ZB 15/91 - NJW 1992, 983; BayObLG, Beschluss vom 21.01.1993 - 2 Z BR 107/92 - NJW-RR 1993, 1278; BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 8 AZA 20/11 - NJW 2012, 1531; Zöller/Vollkommer, aaO).
  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Da das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) selbst keine Regelung des Ablehnungsverfahrens enthält, sind insoweit die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung - auch über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung - entsprechend anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BayObLGZ 1067, 474 [475]; BayObLGZ 1993, 9 [12]; BayObLG FGPrax 2002, 119; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 6, Rdn. 56, 68).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn

    a) Der abgelehnte Richter ist abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BGH Rechtspfl. 2005, 415; NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1042).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01

    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

  • OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02
  • BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99

    Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu

  • OLG Schleswig, 03.09.2020 - 15 WF 148/20

    Rechtsschutz gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppung

  • BayObLG, 28.11.1997 - 2Z BR 149/97

    Keine weitere Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts bei Ablehnung des

  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

  • OLG Köln, 24.02.1999 - 2 Wx 11/98

    Geschäftswertbestimmung bei Eigenleistungen beim Bauvertrag

  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
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